Dieses Hygiene- und Verhaltenskonzept des Eigenbetrieb Sportstätten Dresden (EBS) als Betreiber von kommunalen Sportstätten ist Bestandteil der gültigen Sportstättenordnung und durch alle Nutzer der jeweiligen Sportstätte zwingend einzuhalten.

 

Folgende Regeln treten mit Wirkung zum 6. Juni 2020 in Kraft: >klick<