Dieses Hygiene- / Verhaltens- und Lüftungskonzept des Eigenbetrieb Sportstätten Dresden (EBS) als Betreiber von kommunalen Sportstätten ist Bestandteil der gültigen Sportstättenordnung und durch alle Nutzer der jeweiligen Sportstätte zwingend einzuhalten.

 

Folgende Regeln treten mit Wirkung zum 1. September 2020 in Kraft: