Nachdem die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde, sind entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung weitere Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu ergreifen. Die Landeshauptstadt Dresden erlässt daher eine neue Allgemeinverfügung, die ab  heute, 27. Oktober, gilt. Es ist dadurch notwendig, das Hygienekonzept für die kommunalen Sportstätten anzupassen.

Im Anhang erhaltet Ihr das überarbeitete Hygienekonzept zur Umsetzung der Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Sportstätten mit Sportanlagen im Innen- und Außenbereich, das heute in Kraft tritt.

Das erste Dokument beinhaltet das Hygienekonzept mit dem aktualisierten Registrierungsformular und dem Lüftungskonzept. In dem zweiten Dokument sind die Änderungen zum vorherigen Konzept rot markiert, damit Sie schneller erfassen können, was sich geändert hat.

Analog zu allen bisherigen Hygienekonzepten hängt auch dieses auf allen betreffenden Sportstätten aus und ist unter www.dresden.de/sport in der aktuellen Form einsehbar.

Ziel ist es, das Infektionsgeschehen in der Stadt zu verlangsamen und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen weiterhin zu gewährleisten.
 

 

Folgende Regeln treten mit Wirkung zum 27. September 2020 in Kraft: 

  • Änderungen vom Hygienekonzept 27.10.20>klick<
  • Hygienekonzept 27.10.20 >klick<
  • Formular Kontaktnachverfolgung >klick<

 

Bitte beachtet diese neuen Regeln und setzt diese um.