Ab Montag, 31.05.2021 tritt für Dresden folgendes in Kraft:

 

... §19 Sport, Fitnessstudios

(1) Die Öffnung von Fitnessstudios und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist nur für die in den nachfolgenden Absätzen genannte Sportausübung sowie für medizinisch notwendige Behandlungen und ohne Publikum zulässig.


(2) Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung sowie für lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler ist zulässig.


(3) Die Ausübung von Sport ist über Absatz 2 hinaus wie folgt zulässig:
1. Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich,
2. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
3. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen,
4. Kontaktsport auf Außensportanlagen.
Sportlerinnen und Sportler nach Satz 1 Nummer 3 und 4 müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Die Ausübung nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 ist nur in Gruppen bis zu 30 Personen und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

(4) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.


(5) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, sind Sportveranstal-tungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig.


(6) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an 14 Tagen in Folge entfällt die Testpflicht. Dies gilt nicht für Absatz 5, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 3 unterschritten werden soll.

 

 

Was heißt das für das Badminton-Aktiventraining ab 31.05.2021:

 

  • Wir können in Gruppen mit bis zu 30 Personen kontaktlos trainieren. --> Wir legen dies so aus, dass auch vier auf dem Feld trainieren können (z. B. je zwei pro Halbfeld), aber kein normales Doppelspiel erlaubt ist.
  • Ein tagesaktueller Test ist bis zu einer Inzidenz unter 35 erforderlich, genauso das Führen der Listen. Bitte vor Trainingsbeginn das tagesaktuelle Testergebnis an die Corona-Mail-Adresse senden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
  • Das vorab buchen des Trainings entfällt ab sofort - ebenso die Prio-Gruppen, da 30 Personen in der 117. GS sein dürfen, was sechs mehr als Felder sind, das übersteigen wir in der Regel nicht (wenn doch, werden nur die ersten 30 Personen in die Halle erlaubt).
  • Die Sporthalle ist erst nach Beendigung des Jugendtrainings für die Aktiven zugänglich. Verantwortliche in der Halle ist Nicole Bartsch.

 

 SPORT FREI :-)