... die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurde bis zum 9. Januar 2022 verlängert. Für den Sport wurden dabei keine Änderungen vorgenommen, sodass weiterhin nur folgende Personengruppen Sport in Sportanlagen treiben dürfen:

- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres


- SportlerInnen im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler, Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren

- medizinische Behandlung und Schulsport

Für alle Nutzungen gilt ein Besucher- und Zuschauerverbot.

Zusätzlich besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises für alle Personen (entfällt bei Schulbesuch oder jünger als 6 Jahre) sowie die Kontakterfassung. Die Kontrollpflicht obliegt dem Betreiber. Für kommunale Sportanlagen wird die Kontrollpflicht und die Kontakterfassung auf den Nutzer/Sportverein übertragen. Der Betreiber ist berechtigt Stichprobenkontrollen durchzuführen.

 

 

Hier findet Ihr aktuelle Infos vom BVS (Stand: 14.12.21): >klick<