Seit 14.01.2022 gilt eine neue aktualisierte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. In dieser ist geregelt, dass Vereinssport mit folgenden Rahmenbedingungen wieder möglich ist.  

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (neu) -> Voraussetzung 3GImpf-, Genesenen-oder Testnachweis (entfällt bei Schulbesuch oder jünger als 6 Jahre) gilt auch für Anleitungspersonen
  • zusätzlich SportlerInnen über 18 Jahre -> Voraussetzung 2G+ Impf-oder Genesenennachweis + zusätzlich Testnachweis oder Boosterimpfung
  • für ungeimpfte SportlerInnen ist weiterhin kein Vereinssport möglich

Corona-Schema der Landeshauptstadt Dresden: >klick<

Regeln & Hygienekonzept der Landeshauptstadt Dresden: >klick<