Seit 04.03.2022 gilt eine neue aktualisierte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Ab sofort können wieder alle auf Außensportanlagen ohne "Auflagen" am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Für Innensportanlagen gilt "3G".
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Bei einem Fototermin am 2. Februar 2022 übergaben Sportbürgermeister Dr. Peter Lames und Rolf Gerhardt, kommissarischer Stadtbezirksamtsleiter Plauen/Cotta, einen Fördermittelbescheid an die SG Gittersee für die Sanierung des Vereinsheims. Die Landeshauptstadt Dresden beteiligt sich mit 60.000 Euro, der Freistaat mit 98.000 Euro und das Stadtbezirksamt mit 19.000 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 200.000 Euro.
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Seit 14.01.2022 gilt eine neue aktualisierte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung. In dieser ist geregelt, dass Vereinssport mit folgenden Rahmenbedingungen wieder möglich ist.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (neu) -> Voraussetzung 3GImpf-, Genesenen-oder Testnachweis (entfällt bei Schulbesuch oder jünger als 6 Jahre) gilt auch für Anleitungspersonen
- zusätzlich SportlerInnen über 18 Jahre -> Voraussetzung 2G+ Impf-oder Genesenennachweis + zusätzlich Testnachweis oder Boosterimpfung
- für ungeimpfte SportlerInnen ist weiterhin kein Vereinssport möglich
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... die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurde bis zum 9. Januar 2022 verlängert. Für den Sport wurden dabei keine Änderungen vorgenommen, sodass weiterhin nur folgende Personengruppen Sport in Sportanlagen treiben dürfen:
- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
... Bitte beachtet, dass wir den Trainingsbetrieb für alle ab Vollendung des 16. Lebensjahres (Ausnahme Landeskader und höher) ab 22.11.21 einstellen müssen.
Diesen Schritt bedauern wir zu tiefst und können die Corona-Notfall-Verordnung in diesem Punkt nicht nachvollziehen.